KLAUS REICHLE
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Erbrecht
Vertragsrecht/Vertragsgestaltung
Forderungseinzug/Inkasso
Vertretung mittelständischer Betriebe und Gewerbetreibender
Wir vertreten Sie in unseren Fachanwaltgebieten für Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht und selbstverständlich genauso umfassend in den Tätigkeitschwerpunkten, Erbrecht, Maklerrecht, Mietrecht, Öffentliches Baurecht und sonstiges öffentliches Recht, Strafrecht, Vertragsrecht, Vertragsgestaltung, Verkehrsverwaltungsrecht, Versicherungsrecht, Wohnungseigentumsrecht, auch Forderungseinzug/Inkasso und Handelsvertreterrecht.
Sie sind Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – wir beraten Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragen.
Von der Einstellung, während der Dauer eines Arbeitsverhältnisses und bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Häufig sind kurze Fristen zu beachten, wie z. B. bei einer fristlosen Kündigung, bei der Anhörung des Betriebsrates, bei der Erhebung einer Kündigungsschutzklage, etc. Sprechen Sie daher rechtzeitig mit uns.
Wir vertreten Sie vor allen Arbeitsgerichten, wenn ein arbeitsgerichtliches Verfahren erforderlich ist.
Sprechen Sie Rechtsanwalt Klaus Reichle an, unseren Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Wir beraten private Bauherren, Bauträger, Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Architekten und Ingenieure. Aus den verschiedenen Beratungsverhältnissen wissen wir um die jeweiligen besonderen Fragestellungen und Probleme. Die umfassende Kenntnis ermöglicht eine sachkundige und problembewusste Bearbeitung.
Zu unseren Tätigkeiten gehören:
Die erfolgreiche Abwicklung von Bauvorhaben ist eng verknüpft mit einer wirksamen Strategie der Streitvermeidung. Durch Beratung und Schulung kann dazu beigetragen werden, kostenträchtige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung vertreten wir selbstverständlich konsequent und sachkundig Ihre Interessen.
Das Betreuungsrecht bietet rechtliche Hilfe für einen Erwachsenen an. Dies gilt nicht nur für altersverwirrte Menschen sondern auch für einen Erwachsenen ab dem 18. Lebensjahr, wenn er z. B. Opfer eines Unfalls wurde, der ihn (vorübergehend) unfähig macht, seine Dinge selbst zu regeln. In solchen Fällen kann oder muss eine Betreuung eingerichtet werden, weil diese Menschen auf Grund einer der in § 1896 BGB genannten Beeinträchtigungen außerstande sind, ihre eigenen Angelegenheiten zureichend selbst wahrzunehmen, sie hilfsbedürftig sind und im Regelfall keine Vorsorgevollmacht besteht. Solche Beeinträchtigungen können
sein. Solche Menschen erhalten als Hilfe und Schutz ein vom Betreuungsgericht bestellten Betreuer, der unter gerichtlicher Aufsicht die Vertretungsmacht nach außen erhält, im Innenverhältnis zur betreuten Person aber zur Beachtung des Willens verpflichtet ist.
Betreuung dient dazu, Rechtshandlungen im Namen des Betreuten zu ermöglichen, die dieser selbst nicht mehr vornehmen kann und wird zeitlich und sachlich für entsprechende Aufgabenkreise beschränkt. Dabei sind immer wieder empörende Fälle denkbar, in denen Wünsche von Betreuten, was ihre künftige Lebensweise angeht, schlichtweg ignoriert werden.
Zu diesem Thema und den damit verbundenen Problemen beraten wir Sie kompetent.
Sprechen Sie Rechtsanwalt Klaus Reichle an, unseren Fachanwalt für Familienrecht.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Ehe- und Familiensachen, beginnend von einem ersten Beratungsgespräch, einer eventuell erforderlichen außergerichtlichen Tätigkeit, bis hin zur Vertretung vor dem zuständigen Familiengericht.
Ferner beraten wir Sie in familienrechtlichen Vertragsgestaltungen, bei einem Ehevertrag oder einem Partnerschaftsvertrag, aber auch bei Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen.
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Wir beraten und vertreten Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, gerne auch in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater.
Vor einem Erbfall unterstützen wir Sie bei Verfügungen von Todes wegen, wie z. B.
Nach einem Erbfall unterstützen wir Sie bei
Dies gilt alles auch, wenn es einen Auslandsbezug gibt, der in erbrechtlichen Fragen häufig von besonderer Bedeutung ist.
Sprechen Sie Rechtanwalt Klaus Reichle an, unseren Erbrechtsexperten.
Ein Kunde bezahlt Ihre Rechnung nicht, was tun?
Immer häufiger kommt es vor, dass Rechnungen nicht bezahlt werden und damit erhebliche wirtschaftliche Nachteile eintreten können, selbst dann, wenn es sich um kleinere Rechnungsbeträge handelt, die sich jedoch in der Gesamtsumme aller offenen Forderungen ordentlich addieren können.
Sie sollten dann möglichst umgehend reagieren, da unsere Erfahrung zeigt, dass die Chancen zur Realisierung solcher Forderungen umso höher sind, je schneller seit Fälligkeit und Verzug einer Rechnung gehandelt wird. Schuldner befriedigen am ehesten die Gläubiger, die schnell und effektiv gegen sie vorgehen. Die, die nichts tun, in großen Zeitabständen und immer wieder nur mahnen, gehen dann häufig leer aus. Wenn sie sich spät doch noch zu einer Beauftragung entschließen, haben sie dann häufig auch noch alle Kosten zu tragen.
Hier kommt es auf den richtigen Partner im Inkasso- und Forderungsmanagement an. Binden Sie nicht Ihre kostenintensiven Mitarbeiter mit dieser Problematik, die meistens nicht über das notwendige Fachwissen und die Erfahrung verfügen.
Unser Angebot: Anwaltsinkasso, mit einer langen Erfahrung.
Hier nur einige wenige Vorteile einer solchen Zusammenarbeit:
Wir vertreten Sie unabhängig von der Höhe Ihrer Forderungen.
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts muss nicht teurer sein, als die eines Inkassounternehmens. Im Bereich der außergerichtlichen Tätigkeit und des Mahnwesens gibt es die Möglichkeit Pauschalvergütungen zu treffen. Diese Möglichkeiten erläutern wir Ihnen gerne näher.
Wir beraten und vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche, Insbesondere bei:
Betreuung in Widerspruchs-, Klage- und Eilverfahren bei belastenden Verwaltungsakten, insbesondere bei Anforderung öffentlicher Abgaben, Beiträgen oder Gebühren.
Vertretung in sämtlichen Bußgeldverfahren, insbesondere im Bereich des Straßenverkehrs.
Wir entwickeln im Zusammenwirken mit unseren Mandanten Vertragsgestaltungen, die den besonderen privaten oder gewerblichen Zielrichtungen gerecht werden.
Hierzu gehört auch die Prüfung und Bearbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sie denken nicht gerne darüber nach, passieren kann es jedoch jederzeit: Infolge einer schweren Erkrankung, eines Unfalls oder auch durch Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter kann eine Situation auftreten, in der Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, wie Sie dies jetzt ganz natürlich gewohnt sind.
Deshalb ist Ihnen dringend zu empfehlen, einer Vertrauensperson Ihrer Wahl Vollmacht zu erteilen, frühzeitig bevor Sie in eine solche Situation kommen können. Sie sollten sich deshalb mit dieser Thematik auseinandersetzen, zu einem Zeitpunkt, zu dem Sie dies noch für unnötig erachten mögen, weil dies viel zu früh sei, so eventuell Ihre Meinung. In diesem Zusammenhang werden Sie sich einige Fragen stellen:
Zu diesen und anderen Fragen wollen wir Sie beraten und Ihnen dann einen Wortlaut für Ihre Vollmacht vorschlagen, der für Sie passend ist. Sofern eine notariell beurkundete Vollmacht geboten ist, vermitteln wir Ihnen auf Wunsch gerne einen Notar und stimmen alles weitere Erforderliche für Sie mit dem Notar ab, bis hin zu einer eventuellen Begleitung zum Notar. Wir können Ihnen auch bei einer Patientenverfügung behilflich sein.
Sprechen Sie Rechtanwalt Klaus Reichle an, unseren Fachanwalt für Familienrecht.
Reichle Herdtle & Kollegen
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